Die Aufgaben der obersten Jagdbehörde in Hessen umfassen insbesondere: - Festsetzung von Abschussplänen in bestimmten staatlichen Gebieten, - Aufhebung von Schonzeiten aus besonderen Gründen, - Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für die Bejagung bestimmter Wildarten zu wissenschaftlichen Zwecken, - Genehmigung der Entnahme von Wölfen unter bestimmten Voraussetzungen.
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