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Welche Personen oder Gremien sind an der Aufstellung, Bestätigung und Unterzeichnung eines Abschussplans beteiligt?

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Der Abschussplan wird von verschiedenen Akteuren aufgestellt, im gegenseitigen Einvernehmen unterzeichnet und anschließend bestätigt oder festgesetzt. Beteiligt sind:

  • Jagdausübungsberechtigter (Pächter): Erstellt den Planentwurf und ist für die Unterzeichnung zuständig.
  • Jagdvorstand: Als gesetzlicher Vertreter der Jagdgenossenschaft (bei Gemeinschaftsjagdbezirken) ist er für die Unterzeichnung zuständig.
  • Eigenjagdbesitzer: Ist bei Eigenjagdbezirken anstelle des Jagdvorstands an der Aufstellung und Unterzeichnung beteiligt.
  • Hegegemeinschaft: Gibt eine vorbereitende Empfehlung oder Stellungnahme ab.
  • Untere Jagdbehörde: Muss den Plan anschließend bestätigen oder festsetzen.
  • Jagdbeirat: Wirkt bei der Bestätigung oder Festsetzung durch die Untere Jagdbehörde mit.

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