In Ihrem Revier ist ein Weg mit dem Verkehrsschild 'Durchfahrt verboten – land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei'. Dürfen Sie diesen Weg befahren?
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Ja, die Jagdausübung gilt als Teil der Land- und Forstwirtschaft, daher ist die Durchfahrt im Rahmen der Jagd gestattet.