Wie ist die Rücksichtnahme der Jagd gesetzlich in Tirol festgehalten?
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In Tirol ist die Rücksichtnahme der Jagd durch die Abschussplanbestimmung zur Vermeidung einer "landeskulturell untragbaren Vermehrung des Wildbestandes" verankert. Dies setzt das "Wald vor Wild"-Prinzip um und stellt sicher, dass die Interessen der Land- und Forstwirtschaft geschützt werden.
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