Erläutern Sie die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Verwendung von .

Oberösterreich (Österreich)

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sind grundsätzlich der Kategorie A (§17/1 Waffengesetz). Ausnahme: Inhaber einer gültigen Jagdkarte, die die Jagd regelmäßig ausüben, dürfen sie , und . Nach Entzug/Ende der Jagdkarte ist der abzugeben. Keine ZWR-Eintragung/Meldung bei Überlassung an Jagdkarteninhaber erforderlich.

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