Erläutern Sie die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Verwendung von Schalldämpfern.
Oberösterreich (Österreich)
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Schalldämpfer sind grundsätzlich verbotene Waffen der Kategorie A (§17/1 Waffengesetz). Ausnahme: Inhaber einer gültigen Jagdkarte, die die Jagd regelmäßig ausüben, dürfen sie erwerben, besitzen und führen. Nach Entzug/Ende der Jagdkarte ist der Schalldämpfer abzugeben. Keine ZWR-Eintragung/Meldung bei Überlassung an Jagdkarteninhaber erforderlich.