Welche gesetzlichen Regelungen gelten zur Nachtzieltechnik?

Oberösterreich (Österreich)

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Jagd mit Nachtzielgeräten ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen: Bejagung von bei ASP-Ausbruch, , Stein- und vom 1. Jänner bis 28./29. Februar, oder bei Bewilligung gem. Z5. Für auch ohne ASP-Ausbruch erlaubt, wenn der im einer gültigen Jagdkarte ist und entweder drei Jahre durchgehend Inhaber war oder einen Kurs besucht hat. Zustimmung des erforderlich.

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