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Welche gesetzlichen Regelungen gelten zur Nachtzieltechnik?

Oberösterreich (Österreich)

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Jagd mit Nachtzielgeräten ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen:

  • Bejagung von Schwarzwild bei ASP-Ausbruch, Füchse, Stein- und Baummarder vom 1. Jänner bis zum 28. Februar
  • Bei Bewilligung für Schwarzwild auch ohne ASP-Ausbruch erlaubt
Oberösterreich (Österreich)

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