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Welche gesetzlichen Regelungen gelten zur Nachtzieltechnik?

Oberösterreich (Österreich)

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Jagd mit Nachtzielgeräten ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen: Bejagung von Schwarzwild bei ASP-Ausbruch, Füchse, Stein- und Baummarder vom 1. Jänner bis 28./29. Februar, oder bei Bewilligung gem. Z5. Für Schwarzwild auch ohne ASP-Ausbruch erlaubt, wenn der Jäger im Besitz einer gültigen Jagdkarte ist und entweder drei Jahre durchgehend Inhaber war oder einen Kurs besucht hat. Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten erforderlich.

Oberösterreich (Österreich)

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