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Was wissen Sie zu Tierquälerei nach § 222 StGB?

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Tatbestandsmerkmale:

  • Objektive Tathandlungen:
    • Rohe Misshandlung oder unnötige Qualen zufügen
    • Aussetzen von Tieren, die in der Freiheit zu leben unfähig sind
    • Hetzen von Tieren aufeinander mit Qualenvorsatz
  • Subjektive Tathandlungen:
    • Vorsatz = Wissen und Wollen der Rechtsverletzung

Jagdrechtlicher Bezug:

  • Unsachgemäße Jagdmethoden (z.B. angeschossenes Wild nicht nachsuchen)
  • Tierschutzwidriger Umgang mit Jagdhunden
  • Verwendung verbotener Jagdmethoden oder Fallen

Strafrahmen:

  • Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren

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