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Was wissen Sie zu Tierquälerei nach § 222 StGB?
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Tatbestandsmerkmale:
Rohe
Misshandlung
oder unnötige
Qualen
zufügen
Aussetzen
von
Tieren
, die in der Freiheit zu leben unfähig sind
Hetzen
von
Tieren
aufeinander mit Qualenvorsatz
Jagdrechtlicher Bezug:
Unsachgemäße Jagdmethoden
(z.B. angeschossenes
Wild
nicht
nachsuchen)
Tierschutzwidriger
Umgang
mit
Jagdhunden
Verwendung
verbotener Jagdmethoden
oder
Fallen
Strafrahmen:
Freiheitsstrafe bis zu
2 Jahren
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