Waidwissen logo
Waidwissen
Lernplan
Bibliothek
Lexikon
Hubi
Fragen
Lernkarten
Auswertung
Shop
Jetzt kostenlos testenLogin
Login

Werden Wildschäden an Weinbergen in Baden-Württemberg auch dann ersetzt, wenn keine Schutzvorrichtungen vorhanden sind?

Baden-Württemberg

Antwort anzeigen

Ja, diese Schäden sind grundsätzlich ersatzpflichtig.

  • Gemäß § 55 Abs. 4 JWMG (Baden-Württemberg) müssen Weinberge für einen Ersatzanspruch nicht durch Schutzvorrichtungen gesichert sein.
  • Dies stellt eine Ausnahme zur sonst üblichen Regelung für Sonderkulturen dar.
Baden-Württemberg

Frage anzeigen