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Wie erfolgt die Jagdnutzung in gemeinschaftlichen Jagdbezirken?

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Durch die Jagdgenossenschaft, die aus den Eigentümern der bejagbaren Flächen besteht. Dies kann wie folgt erfolgen:

  • Verpachtung: In der Regel erfolgt die Jagdnutzung durch Verpachtung
  • Angestellte Jäger
    • Jagdausübungsrecht bleibt bei der Jagdgenossenschaft
  • Ruhende Jagd: Auf Antrag bei der Jagdbehörde kann die Jagd ruhen gelassen werden

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