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Welche Regelungen gelten in Oberösterreich für den Verfall von Gegenständen bei Verwaltungsübertretungen?

Oberösterreich (Österreich)

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In Oberösterreich können Sachen für verfallen erklärt werden, die Gegenstand der strafbaren Handlung sind oder zur Begehung gedient haben.

Verfallsgegenstände:

  • Wild und Wildteile: Bei gesetzwidrigem Fangen, Erlegen, Handel
  • Jagdausrüstung: Waffen, Fallen, Geräte zur unzulässigen Jagdausübung
  • Fahrzeuge und Behältnisse: Die zur Tatbegehung verwendet wurden
  • Abwurfstangen: Bei widerrechtlicher Aneignung
  • Moderne Hilfsmittel: GPS, Nachtsichttechnik, Drohnen bei unerlaubter Verwendung
Oberösterreich (Österreich)

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