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Wann ist der Jagdausübungsberechtigte für die Haftung von Wildschäden in seinem Jagdgebiet in Salzburg ausgenommen?

Salzburg (Österreich)

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Der Jagdausübungsberechtigte ist von der Haftung ausgenommen bei:

  • Grundstücken mit Jagdruhe
  • Ganzjährig geschontem Wild: Ersatz durch das Land Salzburg
  • Beutegreifern (ganzjährig geschont): Ersatz durch das Land möglich
  • Nationalpark-Sonderschutzgebieten: Ersatz durch Salzburger Nationalparkfonds
Salzburg (Österreich)

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