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Welcher Abstand zur Reviergrenze muss beim Anlegen einer Kirrung in Baden-Württemberg in der Regel eingehalten werden?

Baden-Württemberg

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  • 100 Meter Mindestabstand zur Reviergrenze.
  • Eine Unterschreitung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der jagdausübungsberechtigten Person des angrenzenden Jagdbezirks zulässig.
Baden-Württemberg

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