Es ist Vollmond zu erwarten und Sie möchten nachts in Ihrem Revier in Schleswig-Holstein Schwarzwild zur Wildschadensverhütung bejagen.Ist das erlaubt?
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Ja, in Schleswig-Holstein ist die nächtliche Bejagung von Schwarzwild zur Wildschadensverhütung grundsätzlich erlaubt.
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