Sie haben gestern Abend in Rheinland-Pfalz ein beschossen, dieses ist aber geflüchtet und konnte nicht gefunden werden. Am nächsten Morgen bitten Sie eine bestätigte Nachsuchenführerin zur Hilfe. Darf diese bei ihrer die auch über die Reviergrenze ins Nachbarrevier verfolgen und eventuell auch einen antragen?

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Die Nachsuchenführerin darf die über die Reviergrenze verfolgen, jedoch muss die Person des Nachbarreviers informiert und um Erlaubnis gebeten werden. Ein darf nur mit Zustimmung durchgeführt werden.

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