Sie haben gestern Abend in Rheinland-Pfalz ein Schmalreh beschossen, dieses ist aber geflüchtet und konnte nicht gefunden werden. Am nächsten Morgen bitten Sie eine bestätigte Nachsuchenführerin zur Hilfe. Darf diese bei ihrer Nachsuche die Fährte auch über die Reviergrenze ins Nachbarrevier verfolgen und eventuell auch einen Fangschuss antragen?
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Die Nachsuchenführerin darf die Fährte über die Reviergrenze verfolgen, jedoch muss die jagdausübungsberechtigte Person des Nachbarreviers informiert und um Erlaubnis gebeten werden. Ein Fangschuss darf nur mit Zustimmung durchgeführt werden.
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