Sie haben gestern Abend in Nordrhein-Westfalen ein beschossen, dieses ist aber geflüchtet und konnte nicht gefunden werden. Am nächsten Morgen bitten Sie eine bestätigte Nachsuchenführerin zur Hilfe. Darf diese bei Ihrer die über die Reviergrenze ins Nachbarrevier verfolgen und eventuell einen antragen?

NRW

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Ja, die bestätigte Nachsuchenführerin darf die über die Reviergrenze verfolgen und einen antragen, vorausgesetzt, der des Nachbarreviers wird unverzüglich informiert.

NRW

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