Sie haben gestern Abend in Nordrhein-Westfalen ein Schmalreh beschossen, dieses ist aber geflüchtet und konnte nicht gefunden werden. Am nächsten Morgen bitten Sie eine bestätigte Nachsuchenführerin zur Hilfe. Darf diese bei Ihrer Nachsuche die Fährte über die Reviergrenze ins Nachbarrevier verfolgen und eventuell einen Fangschuss antragen?
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Ja, die bestätigte Nachsuchenführerin darf die Fährte über die Reviergrenze verfolgen und einen Fangschuss antragen, vorausgesetzt, der Jagdausübungsberechtigte des Nachbarreviers wird unverzüglich informiert.
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