Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.
Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins dürfen jede Langwaffenmunition erwerben und besitzen, auch ohne die dazugehörige Waffe zu besitzen.
Der Erwerb ist nur mit einem entsprechenden Eintrag (Erwerbsberechtigung) in der Waffenbesitzkarte (WBK) oder über einen Munitionserwerbsschein (MES) möglich.
Zum sofortigen Verbrauch darf Munition auf Schießstätten auch ohne Erwerbsberechtigung erworben werden.
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