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Dürfen Sie Munition für eine Waffe erwerben, die Sie nicht besitzen?

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Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.

  1. Langwaffenmunition:

Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins dürfen jede Langwaffenmunition erwerben und besitzen, auch ohne die dazugehörige Waffe zu besitzen.

  1. Kurzwaffenmunition:

Der Erwerb ist nur mit einem entsprechenden Eintrag (Erwerbsberechtigung) in der Waffenbesitzkarte (WBK) oder über einen Munitionserwerbsschein (MES) möglich.

  1. Schießstand:

Zum sofortigen Verbrauch darf Munition auf Schießstätten auch ohne Erwerbsberechtigung erworben werden.

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