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Wer ist dazu befugt, in Mecklenburg-Vorpommern die Notzeit auszurufen?

Mecklenburg-Vorpommern

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In Mecklenburg-Vorpommern ist die Jagdbehörde befugt, die Notzeit für Schalenwild in bestimmten Gebieten festzulegen.

Mecklenburg-Vorpommern

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