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Wann ist ein Jäger als Lebensmittelunternehmer zu melden?

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Ein Jäger muss sich als Lebensmittelunternehmer melden, wenn:

  • Wild in der Decke an einen Wildbearbeitungsbetrieb abgegeben wird
  • Wild zerwirkt oder verarbeitet an Endverbraucher oder den lokalen Einzelhandel abgegeben wird
  • Wild von anderen Jägern zugekauft wird

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