Ein Waldbesitzer baut Zäune zum Schutz von Forstpflanzen. Handelt es sich hierbei um befriedete Bezirke? Begründen Sie.
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Nein, gezäunte Forstkulturen sind keine befriedeten Bezirke. Sie unterliegen der Pachtzahlung und die Jagdausübung ist dort möglich und notwendig, z.B. um Wild aus undichten Zäunen zu treiben oder zu erlegen.
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