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Welche Teile des Wildkörpers müssen bei der amtlichen Fleischuntersuchung vorgelegt werden?

Oberösterreich (Österreich)

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Vorzulegen sind:

  • Der gesamte nicht zerwirkte Wildkörper
  • Der gesamte Aufbruch — außer dem Gescheide (Magen und Darm) *Merke:* Das Gescheide wird explizit ausgenommen.
Oberösterreich (Österreich)

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