Wann ist der Jagdausübungsberechtigte für die Haftung von Wildschäden in seinem Jagdgebiet in Tirol ausgenommen?
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Der Jagdausübungsberechtigte haftet nicht für Wildschäden durch ganzjährig geschonte Wildarten – nur jagdbare Tiere ohne ganzjährige Schonung begründen eine Haftung.
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