Sie haben gestern Abend in Baden-Württemberg ein Schmalreh beschossen, dieses ist aber geflüchtet und konnte nicht gefunden werden. Am nächsten Morgen bitten Sie eine bestätigte Nachsuchenführerin zur Hilfe. Darf diese bei ihrer Nachsuche die Fährte auch über die Reviergrenze ins Nachbarrevier verfolgen und eventuell auch einen Fangschuss antragen?
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Da die Nachsuchenführerin ein anerkanntes Nachsuchegespann führt, darf sie die Fährte über die Reviergrenze verfolgen und bei Bedarf einen Fangschuss antragen. Danach muss die jagdausübungsberechtigte Person des Nachbarreviers unverzüglich benachrichtigt werden.
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