Sie jagen im September außerhalb der ausgewiesenen Rotwildgebiete und es kommt ein Kronenhirsch in Anblick. Was tun Sie?
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Außerhalb der Rotwildgebiete ist das gesamte weibliche Rotwild sowie Kälber während der Jagdzeit zu erlegen. Der Abschuss ist von den unteren Jagdbehörden durch eine allgemeine Abschussgenehmigung im Abschussplan freizugeben. (§ 3 Abs. 1 RotWGebBV BW, Fassung vom 22.01.2026)
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