Sie jagen im September außerhalb der ausgewiesenen Rotwildgebiete und es kommt ein Kronenhirsch in Anblick. Was tun Sie?
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Außerhalb der Rotwildgebiete ist das gesamte Rotwild mit Ausnahme der Kronenhirsche während der Jagdzeit abzuschießen. Der Abschuß ist von den unteren Jagdbehörden durch eine allgemeine Abschußgenehmigung im Abschußplan freizugeben. (§ 3 I RotWGebBV BW)
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