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Sie jagen im September außerhalb der ausgewiesenen Rotwildgebiete und es kommt ein Kronenhirsch in Anblick. Was tun Sie?

Baden-Württemberg

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  • Im September hat alles Rotwild Jagdzeit
  • Der Kronenhirsch ist nicht zu erlegen. Seit der Änderung der RotWGebBV BW (22.01.2026) gilt das Abschussgebot außerhalb der Rotwildgebiete nur noch für weibliches Rotwild und Kälber. Alle männlichen Stücke ab Jährling dürfen wandern.

Außerhalb der Rotwildgebiete ist das gesamte weibliche Rotwild sowie Kälber während der Jagdzeit zu erlegen. Der Abschuss ist von den unteren Jagdbehörden durch eine allgemeine Abschussgenehmigung im Abschussplan freizugeben. (§ 3 Abs. 1 RotWGebBV BW, Fassung vom 22.01.2026)
Baden-Württemberg

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