Sie jagen im September außerhalb der ausgewiesenen Rotwildgebiete und es kommt ein Kronenhirsch in Anblick. Was tun Sie?

Baden-Württemberg

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  • Im September hat alles Jagdzeit.
  • Der Hirsch ist trotzdem zu schonen, denn Kronenhirsche dürfen auch außerhalb eines Rotwildgebietes nicht erlegt werden.

Außerhalb der Rotwildgebiete ist das gesamte mit Ausnahme der Kronenhirsche während der Jagdzeit abzuschießen. Der Abschuß ist von den unteren durch eine allgemeine Abschußgenehmigung im Abschußplan freizugeben. (§ 3 I RotWGebBV BW)
Baden-Württemberg

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