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Wie und wo muss Munition (Patronen) vorschriftsmäßig gelagert werden?

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  • In einem verschließbaren Behältnis aus Stahlblech (mit Schwenkriegelschloss oder gleichwertigem Verschluss)
  • Grundsätzlich getrennt von den Schusswaffen
  • An einem trockenen
  • Ort bei möglichst konstanter Temperatur
  • Merke:
  • In Waffenschränken der Widerstandsgrade 0 oder 1 ist die gemeinsame Aufbewahrung von Waffen und Munition zulässig.

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