Sie haben in Mecklenburg-Vorpommern ein Rotkalb beschossen, dieses flüchtet ins Nachbarrevier. Sie benachrichtigen Ihren Reviernachbarn und Sie finden das Stück nach gemeinsamer Nachsuche noch lebend im Wundbett. Ihr Nachbar trägt einen Fangschuss an. In wessen Abschussplan muss das Kalb eingetragen werden?
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Das Rotkalb muss auf den Abschussplan des Jagdbezirks eingetragen werden, in dem es beschossen wurde, also auf Ihren Abschussplan.
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