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Sie und ein Landwirt können sich nicht über einen Wildschaden einigen und benötigen ein Schlichtungsverfahren. Wie findet ein solches in Wien statt?

Wien (Österreich)

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  1. Mitteilung über den Schaden an Jagdausübungsberechtigten
  2. Jagdausübungsberechtigter hat 1 Woche Zeit zur Erklärung
  3. Bei fehlender Einigung: Antrag beim Kommissionsvorsitzenden
  4. Kommission wird binnen 2 Wochen nach Schadensmeldung einberufen
  5. Verhandlung beginnt mit Augenschein auf geschädigten Grundstücken
  6. Entscheidung durch Stimmenmehrheit oder bei Uneinigkeit durch Vorsitzenden-Spruch
  7. Kommissionsentscheidung ist Exekutionstitel

Bei Scheitern: Landesverwaltungsgericht

Wien (Österreich)

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