Rheinland-Pfalz

Unterliegt die in Rheinland-Pfalz dem ? Falls ja, hat sie eine Jagdzeit?

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Rheinland-Pfalz

Ja, die unterliegt in Rheinland-Pfalz dem und hat eine festgelegte Jagdzeit. Gemäß § 2 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) gehört die zu den jagdbaren Wildarten. Die Landesjagdverordnung Rheinland-Pfalz (LJVO) legt in der Anlage eine Jagdzeit für vom 1. August bis zum 20. Februar fest. Bitte beachten Sie, dass gemäß § 22 Abs. 4 BJagdG während der Aufzuchtzeiten des die Bejagung von Elterntieren, die zur Aufzucht notwendig sind, verboten ist.

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