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Warum macht der Gesetzgeber einen Unterschied zwischen Lang- und Kurzwaffen?

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Der Hauptgrund liegt in der Deliktsrelevanz:

  • Kurzwaffen (Gesamtlänge ≤ 60 cm) können aufgrund ihrer geringen Maße leicht verborgen (z. B. unter der Kleidung) mitgeführt werden.
  • Langwaffen (Gesamtlänge > 60 cm) sind sperrig und weithin sichtbar.
  • Aufgrund der höheren Gefahr des Missbrauchs sind Erwerb (Voreintrag nötig) und Führen von Kurzwaffen strenger reglementiert.

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