Sie sind Pächter eines Reviers in Mecklenburg-Vorpommern und möchten Jagderlaubnisscheine ausstellen. Was müssen Sie zur Anzahl beachten?
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In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine gesetzliche Regelung zur Anzahl, aber es müssen alle Jagderlaubnisscheine, die über ein Jahr Gültigkeit haben, bei der Unteren Jagdbehörde angezeigt werden.
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