Welche rechtlichen Konsequenzen hat es, wenn Sie im Mai einen Fuchsrüden schießen?
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Das Erlegen eines Fuchsrüden im Mai hat folgende rechtliche Konsequenzen:
Ordnungswidrigkeit: Es handelt sich um einen Abschuss außerhalb der Jagdzeit (Schonzeitverstoß).
Straftat: Da beim Fuchs beide Elternteile an der Aufzucht beteiligt sind, greift der Elterntierschutz (§ 22 Abs. 4 BJagdG). Das Erlegen eines für die Aufzucht notwendigen Elterntieres während der Setz- und Aufzuchtzeit ist als Straftat eingestuft.