Wie ist die gesetzlich vorgeschriebene Auflösung einer Jagdpacht im Burgenland geregelt?
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Im Burgenland erfolgt die gesetzlich vorgeschriebene Auflösung des Jagdpachtvertrages auf Antrag des Verpächters oder von Amts wegen durch die Behörde.
Auflösungsgründe:
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