Wie ist die gesetzlich vorgeschriebene Auflösung einer im Burgenland geregelt?

Burgenland (Österreich)

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Im Burgenland erfolgt die gesetzlich vorgeschriebene Auflösung des Jagdpachtvertrages auf Antrag des Verpächters oder von Amts wegen durch die Behörde.

Auflösungsgründe:

  1. Pachtung des Jagdausübungsrechts für andere Person (nur auf Antrag)
  2. Verlust der Fähigkeit zur Erlangung einer Jagdkarte (Einzelpächter)
  3. Verlust der Fähigkeit zur Jagdpachtung
  4. Nicht vollständige Bezahlung von Kaution, Ergänzung oder Pachtbetrag trotz wiederholter Aufforderung (nicht bei
  5. Nichterfüllung der Vorschriften über die Jagdaufsicht trotz wiederholter Aufforderung
  6. Wiederholtes Einladen gesetzesbrüchiger Jagdgäste trotz behördlicher Abmahnung
  7. Verzug bei Bezahlung festgestellter länger als 3 Monate (nicht bei
  8. Gesetzeswidrige entgeltliche Vergabe von Wildabschuss und Überlassung von Ansitzen
  9. Nichterfüllung wesentlicher Vereinbarungen des Pachtvertrages für (nicht bei
Burgenland (Österreich)

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