Es ist Vollmond zu erwarten und Sie möchten nachts in Ihrem Revier in Sachsen Schwarzwild zur Wildschadensverhütung bejagen.Ist das erlaubt?
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Ja, die nächtliche Bejagung von Schwarzwild zur Wildschadensverhütung ist in Sachsen grundsätzlich erlaubt. Gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 4 BJagdG ist die Erlegung von Schalenwild zur Nachtzeit verboten, jedoch ist Schwarzwild von diesem Verbot ausgenommen. Das Sächsische Jagdgesetz bestätigt in § 18 Abs. 3, dass die Jagd auf Schwarzwild zur Nachtzeit unberührt bleibt, was bedeutet, dass sie erlaubt ist.
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