Es ist Vollmond zu erwarten und Sie möchten nachts in Ihrem in Sachsen zur bejagen.Ist das erlaubt?

Sachsen

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Ja, die nächtliche Bejagung von zur ist in Sachsen grundsätzlich erlaubt. Gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 4 BJagdG ist die Erlegung von zur verboten, jedoch ist von diesem Verbot ausgenommen. Das Sächsische Jagdgesetz bestätigt in § 18 Abs. 3, dass die Jagd auf zur unberührt bleibt, was bedeutet, dass sie erlaubt ist.

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