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Was ändert sich bei der Abgabe von zerwirktem Wild anstelle von Wild in der Decke an den Endverbraucher für Sie als Jäger?

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  • Meldung als Lebensmittelunternehmer: Der Jäger muss sich bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde melden, da er als Lebensmittelunternehmer gilt
  • Rückverfolgbarkeit: Der Jäger ist verpflichtet, eine lückenlose Rückverfolgbarkeit des Wildbrets zu gewährleisten
  • Anforderungen an die Wildkammer: Die Wildkammer muss den Anforderungen der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) und der Tier-LMHV entsprechen

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