Sie erwarten Vollmond und möchten nachts in Ihrem in Nordrhein-Westfalen zur bejagen. Ist das erlaubt?

NRW

Antwort anzeigen

  • Grundsätzlich nein - die Nachtjagd auf ist verboten.
  • Um übermäßige zu vermeiden, ist die Bejagung mit Ausnahmegenehmigung der Behörde möglich - und die muss vorher beantragt werden.
NRW

Frage anzeigen