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Sie erwarten Vollmond und möchten nachts in Ihrem Revier in Nordrhein-Westfalen Rotwild zur Wildschadensverhütung bejagen. Ist das erlaubt?

NRW

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  • Grundsätzlich nein - die Nachtjagd auf Rotwild ist verboten
  • Um übermäßige Wildschäden zu vermeiden, ist die Bejagung mit Ausnahmegenehmigung der Behörde möglich – die muss vorher beantragt werden
NRW

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