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Der „Wildschadensbeauftragte“ ermittelt einen Wildschaden wegen Verkotung einer Wiese durch Schwäne. Das Gras ist durch die starke Verschmutzung nicht mehr brauchbar. Muss die Jagdgesellschaft Ihrer Meinung nach für den Schaden aufkommen?

Oberösterreich (Österreich)

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Nein. Schwäne sind zwar jagdbares Wild, aber ganzjährig geschont.

  • Ganzjährig geschonte Wildarten lösen gem. § 63 OÖ JG 2024 keine Schadenspflicht der Jagdgesellschaft aus
  • Eine Entnahme ist über die FMVO (Federwildmanagementverordnung) möglich
  • *Achtung:* Bei tatsächlicher Bejagung im Rahmen der FMVO kann sich die Schadenspflicht ändern
Oberösterreich (Österreich)

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