Muss die Jagdgesellschaft für einen Wildschaden wegen Verkotung einer Wiese durch Schwäne aufkommen?
Oberösterreich (Österreich)
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Ja, trotz fehlender Eingriffsmöglichkeiten ist die Jagdgesellschaft zahlungspflichtig, da Schwäne nach dem OÖ. Landesjagdgesetz jagdbares Wild, aber ganzjährig geschont sind. Die Zuständigkeit liegt bei der Jägerschaft, der Schaden kann anteilig auch der entsprechenden Seejagd zugerechnet werden.