Muss die Jagdgesellschaft für einen wegen Verkotung einer durch aufkommen?

Oberösterreich (Österreich)

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Ja, trotz fehlender Eingriffsmöglichkeiten ist die Jagdgesellschaft zahlungspflichtig, da nach dem OÖ. Landesjagdgesetz jagdbares , aber ganzjährig geschont sind. Die Zuständigkeit liegt bei der Jägerschaft, der Schaden kann anteilig auch der entsprechenden Seejagd zugerechnet werden.

Oberösterreich (Österreich)

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