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Wie ist die gesetzlich vorgeschriebene Auflösung einer Jagdpacht in Vorarlberg geregelt?

Vorarlberg (Österreich)

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Das Jagdpachtverhältnis erlischt, wenn:

  • Der Jagdpächter die Voraussetzungen für die Jagdnutzungverliert
  • Der Jagdpachtvertrag einvernehmlich aufgelöst wird
  • Der Jagdpachtvertrag aus einem wichtigen Grund durch den Verpächter aufgelöst wird (z.B. durch Nichtleistung des Ersatzes für Jagd- oder Wildschäden trotz Mahnung oder mehrfache wesentliche Abweichung vom Abschussplan)
Vorarlberg (Österreich)

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