Es ist Vollmond zu erwarten und Sie möchten nachts in Ihrem Revier in Baden-Württemberg Schwarzwild zur Wildschadensverhütung bejagen.Ist das erlaubt?
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Ja, die nächtliche Bejagung von Schwarzwild zur Wildschadensverhütung ist in Baden-Württemberg grundsätzlich erlaubt. Das Verbot der Nachtjagd gilt nicht für Schwarzwild, und der Einsatz von Nachtsichttechnik ist ebenfalls gestattet.
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