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besonders geschützt

Besonderer Schutz

sind nach Tier- und Pflanzenarten, die in der Bundesartenschutzverordnung aufgelistet sind (z. B. , , . Für diese Arten bestehen Zugriffsverbote. Hiervon abzugrenzen sind die streng geschützten Arten, welche in der Bundesartenschutzverordnung speziell gekennzeichnet sind. Für diese gelten zusätzlich Störungsverbote.

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