Besonderer Schutz
Besonders geschützt sind nach Bundesnaturschutzgesetz Tier- und Pflanzenarten, die in der Bundesartenschutzverordnung aufgelistet sind (z. B. Igel, Maulwurf, Eichhörnchen). Für diese Arten bestehen Zugriffsverbote. Hiervon abzugrenzen sind die streng geschützten Arten, welche in der Bundesartenschutzverordnung speziell gekennzeichnet sind. Für diese gelten zusätzlich Störungsverbote.
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