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Was bedeutet "Führen" im Waffenrecht?

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Das Führen einer Waffe nach dem Waffengesetz (WaffG) bedeutet, dass eine Schusswaffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder eines befriedeten Besitztums tatsächlich mit sich geführt wird – also unmittelbar zugriffsbereit ist.

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