Sie möchten Ihrer Freundin einen Jagderlaubnisschein für Ihr Revier in Baden-Württemberg ausstellen. Was müssen Sie beachten?
Baden-Württemberg
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Beachten Sie, dass es keine gesetzliche Begrenzung für die Anzahl der Jagderlaubnisscheine gibt, jedoch kann die untere Jagdbehörde aus Sicherheitsgründen Einschränkungen vornehmen.\n\n- Bei unentgeltlichen Jagderlaubnissen ist keine Anzeigepflicht gegenüber der Behörde erforderlich. Für entgeltliche Erlaubnisse gilt eine Anzeigepflicht, da diese rechtlich der Verpachtung gleichgestellt sind.\n\n- Die Jagderlaubnis muss schriftlich erfolgen, und Ihre Freundin muss diese mitführen, sofern sie nicht von Ihnen begleitet wird.