Sie möchten Ihrer Freundin einen für Ihr in Baden-Württemberg ausstellen. Was müssen Sie beachten?

Baden-Württemberg

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  • Beachten Sie, dass es keine gesetzliche Begrenzung für die Anzahl der gibt, jedoch kann die aus Sicherheitsgründen Einschränkungen vornehmen.\n\n- Bei unentgeltlichen Jagderlaubnissen ist keine Anzeigepflicht gegenüber der Behörde erforderlich. Für entgeltliche Erlaubnisse gilt eine Anzeigepflicht, da diese rechtlich der Verpachtung gleichgestellt sind.\n\n- Die muss schriftlich erfolgen, und Ihre Freundin muss diese mitführen, sofern sie nicht von Ihnen begleitet wird.
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