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Ihr Jagdrevier ist nur über einen privaten Waldweg eines anderen Jagdpächters erreichbar. Dürfen Sie ihn benutzen?

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Ja, wenn ein unverhältnismäßiger Umweg nötig wäre, haben Sie Anspruch auf einen Jägernotweg. Dieser ist in den Landesjagdgesetzen geregelt.

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