Ihr Jagdrevier ist nur über einen privaten Waldweg eines anderen Jagdpächters erreichbar. Dürfen Sie ihn benutzen?
Antwort anzeigen
Ja, wenn ein unverhältnismäßiger Umweg nötig wäre, haben Sie Anspruch auf einen Jägernotweg. Dieser ist in den Landesjagdgesetzen geregelt.
Frage anzeigen