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Ein Bauer meldet Schwarzwildschaden auf seiner Streuobstwiese (<150 Bäume/ha), hat aber das Fallobst bereits entsorgt. Sind Sie schadensersatzpflichtig?

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Nein, ein Jagdausübungsberechtigter ist nicht schadensersatzpflichtig. Der Schaden am Fallobst ist nicht ersatzpflichtig. Die Entsorgung des Fallobstes ist für die Beurteilung des Schadens an der Wiese nicht relevant.

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