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Wie ist die Wildfolge in der Steiermark geregelt?

Steiermark (Österreich)

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Wildfolge in der Steiermark:

  • Verbot: Krankgeschossenes Wild darf nicht in ein fremdes Jagdgebiet verfolgt werden
  • Ausnahme: Nur mit schriftlicher Vereinbarung (dem Wildfolgevertrag) zwischen Nachbarrevieren
  • Verpflichtung für Schützen: Unverzügliche Benachrichtigung des Nachbar-Jagdausübungsberechtigten
  • Kennzeichnungspflicht: Anschussstelle markieren und Wildwechsel dokumentieren
  • Nachsuchepflicht: Gemeinsame Nachsuche mit Nachbarrevier erforderlich
  • Strafbestimmung: Wildfolge in fremdes Jagdgebiet ohne Vereinbarung als Vertragsübertretung
Steiermark (Österreich)

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