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Wann fehlt die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit (Unterscheidung absolute vs. regelmäßige Unzuverlässigkeit)?

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  • Absolute Unzuverlässigkeit (unwiderlegbar):
    • Rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens.
    • Vorsätzliche Straftat mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.
    • Missbräuchliche Verwendung oder grob unsorgfältige Verwahrung von Waffen oder Munition.
    • Überlassen von Waffen an nicht berechtigte Personen.
  • Regelmäßige Unzuverlässigkeit (widerlegbare Vermutung):
    • Verurteilung zu einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen.
    • Mindestens zweimalige Verurteilung zu einer geringeren Geldstrafe.
    • Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation oder verfassungsfeindliche Bestrebungen.
    • Grobe oder wiederholte Verstöße gegen das Waffen-, Jagd- oder Naturschutzrecht.

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