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Wann fehlt die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit (Unterscheidung absolute vs. regelmäßige Unzuverlässigkeit)?

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Absolute Unzuverlässigkeit (unwiderlegbar):

  • Rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens.
  • Vorsätzliche Straftat mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.
  • Missbräuchliche Verwendung oder grob unsorgfältige Verwahrung von Waffen oder Munition.
  • Überlassen von Waffen an nicht berechtigte Personen.

Regelmäßige Unzuverlässigkeit (widerlegbare Vermutung):

  • Verurteilung zu einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen.
  • Mindestens zweimalige Verurteilung zu einer geringeren Geldstrafe.
  • Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation oder verfassungsfeindliche Bestrebungen.
  • Grobe oder wiederholte Verstöße gegen das Waffen-, Jagd- oder Naturschutzrecht.

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