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Erkläre das kleine Jägerrecht.

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Das Jägerrecht ist eine Art Belohnung oder Naturallohn für den Jäger, der das Wild erlegt und anschließend selbst aufbricht. Es kann in zwei Formen auftreten:

  • Kleines Jägerrecht: Umfasst das Geräusch, also Herz, Lunge, Leber, Nieren und Milz des erlegten Wildes. Diese Teile darf der Erleger behalten.
  • Großes Jägerrecht: Beinhaltet zusätzlich zum kleinen Jägerrecht noch den Hals bis zur dritten Rippe des Wildtieres.

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