Es ist Vollmond zu erwarten und Sie möchten nachts in Ihrem Revier in Schleswig-Holstein Damwild zur Wildschadensverhütung bejagen.Ist das erlaubt?
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Die nächtliche Bejagung von Damwild in Schleswig-Holstein ist vom 1. November bis 31. Januar erlaubt, sofern sie die Abschusspläne erfüllt. Außerhalb dieser Zeit ist sie nur mit behördlicher Genehmigung bei schweren Wildschäden möglich.
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