Es ist Vollmond zu erwarten und Sie möchten nachts in Ihrem in Schleswig-Holstein zur bejagen. Ist das erlaubt?

Schleswig-Holstein

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Die nächtliche Bejagung von in Schleswig-Holstein ist vom 1. November bis 31. Januar erlaubt, sofern sie die Abschusspläne erfüllt.

Außerhalb dieser Zeit ist sie nur mit behördlicher Genehmigung bei schweren Wildschäden möglich.

Schleswig-Holstein

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