Sie haben gestern Abend in Niedersachsen ein Schmalreh beschossen. Dieses ist geflüchtet und konnte nicht gefunden werden. Am nächsten Morgen bitten Sie eine bestätigte Nachsuchenführerin um Hilfe.
Darf diese bei ihrer Nachsuche die Fährte auch über die Reviergrenze ins Nachbarrevier verfolgen und eventuell auch einen Fangschuss antragen?
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Ja, die Nachsuchenführerin darf die Fährte über Reviergrenzen verfolgen und einen Fangschuss antragen, wenn sie von einer zur Jagd befugten Person beauftragt wurde.
Natürlich müssen die Jagdnachbarn bei einer Wildfolge oder einer Nachsuche durch bestätigte Schweißhundführer unverzüglich benachrichtigt werden.
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