Sie möchten Ihrer Freundin einen Jagderlaubnisschein für Ihr Revier in Niedersachsen ausstellen. Was müssen Sie beachten?
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In Niedersachsen können Sie Ihrer Freundin als Jagdausübungsberechtigter ohne Begrenzung in der Anzahl einen Jagderlaubnisschein für Ihr Revier erteilen. Eine Unterscheidung zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen Scheinen ist nicht erforderlich, und es sind keine Anzeigen bei der Jagdbehörde notwendig. Der Schein muss die bejagbaren Wildarten, Jagdzeiten und Auflagen beinhalten.
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