Sie schießen auf einen Bock in NRW, nach kurzer Flucht über die Reviergrenze bleibt er verendet im Nachbarrevier liegen.Wer hat Anspruch auf die Trophäe?
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Gemäß § 29 Abs. 4 LJG-NRW gehört die Trophäe (Geweih oder Gehörn) dem Erleger, während das Wildbret den Jagdausübungsberechtigten des Nachbarreviers gehört.
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