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Sie haben eine Jagdpacht für ein Revier abgeschlossen, möchten aber nur Feldhasen bejagen und die anderen Wildarten an einen Freund abtreten. Ist das erlaubt?

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Nein! Laut § 11 BJagdG ist eine Teilpacht nicht zulässig. Die Jagdpacht kann nur in ihrer Gesamtheit an einen Dritten vergeben werden.

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